FIS Money Advice
 
  
           
 
  

Altersvorsorge

Die Produkte auf dem Markt sind unzureichend

Die Anbieter haben den gesetzlichen Spielraum zur Schaffung von adäquaten Altersvorsorgeprodukten nicht ausreichend genutzt und bieten im Wesentlichen ihre bisherigen Produkte weiter an. Zusammen mit gesetzlichen Mängeln besteht vor allem für die unteren Schichten die Gefahr, dass sie die Angebote nicht nutzen können beziehungsweise dass sie mit Zusatzkosten belastet werden und auf ihre spezifischen sozialen Risiken keine Rücksicht genommen wird. Die Absenkung der gesetzlichen Rente wird daher durch das bestehende Angebot noch nicht kompensiert.

Die Anbieter haben es auch unter formaler Einhaltung des Gesetzeswortlautes weitgehend verstanden, entgegen der Intention des Gesetzgebers die Kosten weitestgehend zu verschleiern oder gar nicht anzugeben und den Wechsel so schwierig zu gestalten, dass er kaum genutzt werden wird.

Zur Zeit dominieren noch zu fast 95 Prozent Rentenprodukte der Versicherer den Markt, die von Banken, Versicherungen und Strukturvertrieben bevorzugt abgesetzt werden. Diese Produkte weisen gleichwohl nicht für alle Bevölkerungsschichten unbedingt die höchste Eignung auf. Die bisher wenig beworbenen Banksparpläne bieten dagegen gerade für die untere Hälfte der Bevölkerung erhebliche Vorteile. Sie sind weniger komplex und daher im Massenabsatz kostengünstiger.

Die neu geschaffenen Pensionsfonds als interne Konkurrenz sind in vieler Hinsicht der individuellen Altersvorsorge vorgezogen worden (Pfändungsschutz von Beiträgen und Vermögen; Entlastung von Sozialversicherungsbeiträgen) und haben bessere Konditionen durch kollektive Verwaltung und höhere Nachfragemacht. Problematisch ist, dass diese Alternative auf absehbare Zeit nur einem relativ kleinen Teil der Verbraucher offen stehen wird.

Insbesondere für die Bürger, die mit Kredit leben (Kreditbürger), reichen die bestehenden individuellen Anreize nicht aus, um freiwilliges Sparen zu gewährleisten. Es sollte daher über Pflichtansparmöglichkeiten innerhalb der Sozialversicherung nachgedacht werden.

Der Markt tut sich angesichts kleiner Beträge, hohen Stückkosten, der Komplexität sowie der geringen Nachfragemacht der unteren Bevölkerungsschichten schwer, die Rentenlücke aus eigener Kraft zu schließen. Der hohe Verwaltungsaufwand des Förderungssystems trägt dazu bei, das Produkt für Anbieter und Nachfrager unattraktiv werden zu lassen.

Die Produkte sind im Wesentlichen noch intransparent und gehen auf die teilweise finanziell unsteten Lebensverhältnisse der Masse der Verbraucher, die vorher keine private Altersvorsorge betrieben haben, nicht ein.

Die bisher relativ geringe Nachfrage nach den Produkten hat eine weitere Ursache darin, dass die Umstellung von Altprodukten nicht gelingt, dass die neuen Produkte nicht an die neuen Aufgaben angepasst wurden, die Verrentungsfrage in vielen Produkten noch ungeklärt ist, der Wechsel der Produkte faktisch erschwert wird und die kurze Einführungszeit durch das Aufholverbot Anbieter und Verbraucher gleichermaßen unter Druck setzt und überfordert.

Anhand des vom iff entwickelten SALIS-Konzeptes werden im Folgenden einzelne Kritikpunkte erläutert.

Security / Sicherheit

Access / Zugang und Transparenz

Liquidity / Liquidität und Flexibilität

Interest Rate / Rendite

Social Responsibility / Solidarität und Ethik

 

Sicherheit

Das angesparte Vermögen ist nur bei den Banken gegen Unternehmenskonkurs gesichert. Dabei decken die gesetzlich gesicherten Ansprüche der Einlagensicherungsfonds die Beiträge in der Regel nicht ab. Der nach dem Gesetz notwendige Hinweis, dass die Zertifizierung nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit attestiert, also nicht vor Insolvenz bewahrt, ersetzt nicht die fehlende Information darüber, welche Risiken der Anleger eingeht.

Da die für die Beiträge erforderlichen Lohnteile nicht dem Pfändungsschutz unterliegen, ist für überschuldete Haushalte der Ansparvorgang unwiederbringlich unterbrochen (Aufholverbot), wodurch vor allem untere Einkommensschichten benachteiligt werden.

Es sollte über eine Rückversicherung der privaten Altersanlage nachgedacht, eine Inflationssicherung angeboten und ein den Pensionsfonds- und Sozialversicherungseinzahlungen vergleichbarer Schutz der (noch nicht eingezahlten) Beiträge vor Pfändungen eingeführt werden.

Zugang und Transparenz

Die erwartete Rendite ist für den Kunden regelmäßig nicht erkennbar.

Die Kosten sollten sämtlich angegeben und mit einer Gesamtquote ausgewiesen werden. Die bewährten Regeln zum Verbraucherkredit könnten Modell dafür sein.

Der Kunde sollte vor Vertragsschluss auf einer einzigen Seite, die für alle Anbieter vorgegeben wird, über die wesentlichen Punkte des Produktes informiert werden. (siehe Muster am Ende dieses Teils) Die Renditeerwartung und ihre (historische) Grundlage sollten angegeben werden müssen.

Liquidität und Flexibilität

Die Nachzahlung von Beiträgen zum Erhalt der Zulagen sollte möglich sein. Gerade Haushalte mit niedrigerem und daher stärker schwankendem Einkommen würden dadurch die Möglichkeit erhalten, genauso wie finanziell besser abgesichertere Haushalte eine geförderte private Altersvorsorge aufzubauen. Auch ein Vorratssparen mit Entnahmemöglichkeit muss in den Produkten ermöglicht werden, um vorzusorgen.

Das Abbruchsrisiko ist real und darf nicht ignoriert werden. Dadurch entstehende Verluste und Renditeeinbußen sollten vor Antragstellung dem Kunden zumindest anhand eines standardisierten Beispielfalles mitgeteilt werden.

Beim Abbruch selbst sollte der Kunde die Konsequenzen vor Augen geführt bekommen und eine Möglichkeit erhalten, in den Vertrag zurückzukehren. Für Notsituationen ist zu überlegen, ob nicht prinzipiell später wieder unter Erhalt der erworbenen Vergünstigungen (Zulagen etc.) weitergespart werden kann.

Wo für das Anschlussprodukt keine Kosten feststehen, darf der Kunde auch nicht in einen Vertrag nach Wahl des Anbieters gezwungen werden. Es muss, wenn dessen Konditionen offen geblieben sind, ein anbieterübergreifendes Wahlrecht für die Rentenphase geben. Das Recht zum Anbieterwechsel ist hierfür kein Ersatz.

Der Wechsel des Anbieters muss effektiv ermöglicht werden.

Für untere Einkommensschichten bieten die Sparverträge den besten Einstieg. Es sollte daher über Staffelprodukte nachgedacht werden, die den vermögensspezifischen &Üuml;bergang in ein anderes Produkt zulassen.

Rendite

Alle geförderten Altersvorsorgeprodukte sind zur Zeit relativ renditeschwach und nur durch die Förderung attraktiv. Dies führt zu einer vom Bausparen her bekannten Marktverzerrung. Die gesetzlichen Zwänge werden dabei kostenmäßig auf die Verbraucher übergewälzt, so dass im Vergleich zu herkömmlichen Produkten die "Riester-Rente" schlecht abschneidet. Besonders gravierend sind dabei jedoch die Unterschiede zwischen guten und schlechten Produkten

Die Kosten sind entscheidend für die zu erwartende Rendite. Eine absolute Kostentransparenz ist daher erforderlich.

Die Angabe einer Effektivrendite (ähnlich dem effektiven Jahreszinssatz bei Krediten) ist für den Produktvergleich erforderlich. Ihr Fehlen führt zur Zeit dazu, dass mit allen möglichen Parametern die &Üuml;berlegenheit vorgespiegelt wird.

Es kommt nicht auf die Förderquote oder die Rendite auf die Eigenbeiträge an. So wird nur die Bruttorendite verschleiert. Allein die Bruttorendite entscheidet, ob das Angebot kostengünstig und renditestark ist. Denn die individuelle Förderung erfolgt unabhängig vom Produkt.

Solidarität und Ethik

Bisher sind nur wenige Fälle bekannt, in denen die private Altersvorsorge mit unmittelbaren ethischen Zielen bei der Investition der Altersvorsorgegelder bei Dritten verbunden werden kann. Angesichts der großen Distanz zwischen Sparer und Investor sollten diese Entwicklung auch mit Skepsis betrachtet werden, da die Gefahr besteht, dass hierdurch Täuschungen ermöglicht werden. Investitionsbeiräte (Aktionärsdemokratie) erscheinen dabei wirkungsvoller. Letztlich wird die Frage des ethischen Investment über die erweiterten Pensionsfonds erst sinnvoll zu stellen sein. Dort ist allerdings auch von gewerkschaftlicher Seite noch kein Ansatz erkennbar.

Wichtiger als die vorstehend bezeichnete externe Ethik ist die interne Ethik eines Altersvorsorgeproduktes. Hier geht es darum, welche solidarischen Elemente es verwirklicht, wobei die Benchmark die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren vielfältigen Mechanismen des sozialen Ausgleichs ist. Dabei geht es um Unisextarife, Beitragsausfallversicherungen und -fonds, Angehörigenabsicherung, Kinderberücksichtigung, Aufhol- und Vorsparmöglichkeiten, faire Abbruchsbedingungen etc. Hier ist bisher bei den Produktanbietern noch kein Problembewusstsein erkennbar.

Die detaillierten Ergebnisse der Produktanalyse finden Sie im Vorsorgereport

  
           
    Erzeugt: 08.06.03. Letzte Änderung: 08.06.03.
Information zum Urheberrecht der angezeigten Inhalte kann beim Institut für Finanzdienstleistungen erfragt werden. Aus fehlenden Angaben kann kein Recht zur freien Nutzung der Inhalte abgeleitet werden.